FOS
Landwirtschaft
Kinderpflege
Fachakademie
Ernährung und
Versorgung
BOS
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für unsere Schule entschieden hast!
Du möchtest in Schönbrunn starten?
Informiere dich hier, was du für die Anmeldung benötigst.
Tipp: Das jeweilige Anmeldeblatt kannst du bereits zu Hause ausfüllen.
So musst du es nur noch ausdrucken und es entweder selbst signieren oder von deinen Eltern unterschreiben lassen.
Berufsschule für
Landwirtschaft
Hier erhältst du Informationen über den Ablauf und die benötigten Dokumente für deine Schulanmeldung.
Übrigens: Hier findest du auch die Anmeldeunterlagen für die Berufsintegrationsvorklasse, die Berufsintegrationsklasse oder den DKBS.
Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern schriftlich (auf dem Postweg) oder persönlich im Februar in der 1. Schulwoche nach dem Zwischenzeugnistermin der Mittelschule/Realschule.
Sobald dein Zwischenzeugnis im Februar vorliegt:
- Anmeldeblatt
- Einverständniserklärungen
- tabellarischer Lebenslauf
- zwei Passbilder (bitte beschriftet mit dem Namen auf der Rückseite)
- Geburtsurkunde (Kopie)
- letztes Zwischenzeugnis (Kopie)
Im Juli müssen folgende Dokumente nachgereicht werden:
- Schulabschlusszeugnis (Kopie)
- Bei Minderjährigen: ärztliche Bescheinigung über Erstuntersuchung – Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz
Gastschulantrag
Für Kopiergeld und Haftpflichtversicherung ist im BGJ (10. Jahrgangsstufe, Grundstufe der Ausbildung) eine jährliche Kostenbeteiligung von 50,00€ zu entrichten.
Hier findest du Informationen zur Haftpflichtversicherung.
In der 10. Jahrgangsstufe werden die Fahrtkosten in der Regel auf Antrag erstattet. Im Zweifelsfall und bei Fragen zur Fahrtkostenübernahme wenden Sie sich bitte vor der Schulanmeldung im Februar an die zuständige Stelle für die Schülerbeförderung, z.B.:
- Landkreis Landshut
- Stadt Landshut
- Stadt/Landkreis Dingolfing
- Stadt/Landkreis Kelheim
- Stadt/Landkreis Erding
Anmerkung:
Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Dies bedeutet, dass Fahrtkosten in der Regel nur zu der Berufsschule bzw. Berufsfachschule erstattet werden, die deinem Wohnort am nächsten liegt. Genaue Informationen erhältst du bei deinem Landratsamt bzw. der Stadt.
Nimm für den Eintrag der Fehltage etc. rechtzeitig Kontakt mit deiner Klassenleitung auf.
Am Freitag, 23.02.2024, um 14 Uhr in der Aula unserer Schule
Schul-
anmeldung
Montag, 26.02., bis Donnerstag, 29.02. (jeweils von 8-12 Uhr und von 13-16 Uhr), sowie Freitag, 01.03.2024
(von 8-12 Uhr)
Vorab­Informationen zur Schulanmeldung für die Ernährung und Versorgung:
Zeitraum der Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/25:
Montag, 26.02., bis Donnerstag, 29.02. (jeweils von 8-12 Uhr und von 13-16 Uhr), sowie Freitag, 01.03.2024 (von 8-12 Uhr)
- Bitte informieren Sie sich hier auf unserer Homepage, welche Bewerbungsunterlagen vorgelegt werden müssen.
- Sie erhalten hier folgende Dokumente zum Ausdruck:
- Anmeldeblatt
- Kenntnisnahme zu Regelungen/Einverständniserklärungen
- Das Formular „Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz“ (nur für Minderjährige) händigt die zuvor besuchte Schule aus.
- In der Regel bekommen Sie innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung schriftlich Bescheid über eine eventuelle Aufnahme, Absage oder einen Platz auf der Warteliste.
Finanzielle Belastung:
- An der Schule besteht Lernmittelfreiheit. Der Landkreis als Sachaufwandsträger verlangt jedoch eine Beteiligung an Material- und Kopierkosten für den Unterricht in Höhe von 180,00€ inklusive Haftpflichtversicherung (für Schäden in außerschulischen Einrichtungen). Bei Verkürzung der Ausbildung (Voraussetzung Mittlere Reife) sind dies 120,00€. Im Fall einer Aufnahmezusage ist der jeweilige Betrag Anfang Juni als Vorauszahlung zu leisten.
- Für die fachpraktische Ausbildung werden eine kochfeste Kittelschürze, Küchensicherheitsschuhe und Fachliteratur benötigt. Kosten ca. 120,00€. Informationen hierzu erteilen die Fachlehrkräfte nach Schulbeginn.
Rücktritt von der Anmeldung:
- In diesem Fall verständigen Sie uns bitte umgehend, damit Bewerber der Warteliste nachrücken können. Sollte keine Abmeldung erfolgen und die Schülerin bzw. der Schüler die Ausbildung nicht antreten, fällt eine Versäumnisgebühr in Höhe von 10,00€ an.
Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung
Hier erhältst du Informationen über den Ablauf und die benötigten Dokumente für deine Schulanmeldung.
Eine Aufnahme erfolgt mit beendeter Vollzeitschulpflicht.
Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern schriftlich (auf dem Postweg) oder persönlich im Februar in der 1. Schulwoche nach dem Zwischenzeugnistermin der Mittelschule/Realschule.
Sobald dein Zwischenzeugnis im Februar vorliegt:
- Anmeldeblatt
- Einverständniserklärungen
- tabellarischer Lebenslauf
- zwei Passbilder (bitte beschriftet mit dem Namen auf der Rückseite)
- Geburtsurkunde (Kopie)
- letztes Zwischenzeugnis (Kopie)
Im Juli müssen folgende Dokumente nachgereicht werden:
- Schulabschlusszeugnis (Kopie)
- Bei Minderjährigen: ärztliche Bescheinigung über Erstuntersuchung – Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz
Insbesondere für Kopien, aber auch für andere Materialien ist eine jährliche Kostenbeteiligung von 180,00€ inklusive Haftpflichtversicherung (für Schäden in außerschulischen Einrichtungen) zu entrichten.
Bei Verkürzung der Ausbildung (Voraussetzung Mittlere Reife) sind dies 120,00 €.
Im Fall einer Aufnahmezusage ist der jeweilige Betrag Anfang Juni als Vorauszahlung zu leisten.
In der 10. Jahrgangsstufe werden die Fahrtkosten in der Regel auf Antrag erstattet. Im Zweifelsfall und bei Fragen zur Fahrtkostenübernahme wenden Sie sich bitte vor der Schulanmeldung im Februar an die zuständige Stelle für die Schülerbeförderung, z.B.:
- Landkreis Landshut
- Stadt Landshut
- Stadt/Landkreis Dingolfing
- Stadt/Landkreis Kelheim
- Stadt/Landkreis Erding
Anmerkung:
Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Dies bedeutet, dass Fahrtkosten in der Regel nur zu der Berufsschule bzw. Berufsfachschule erstattet werden, die deinem Wohnort am nächsten liegt. Genaue Informationen erhältst du bei deinem Landratsamt bzw. der Stadt.
Nimm für den Eintrag der Fehltage etc. rechtzeitig Kontakt mit deiner Klassenleitung auf.
Am Freitag, 26.01.2024, um 15 Uhr in
der Aula unserer Schule
Schul-
anmeldung
Montag, 26.02., bis Donnerstag, 29.02. (jeweils von 8-12 Uhr und von 13-16 Uhr), sowie Freitag, 01.03.2024
(von 8-12 Uhr)
Vorab­Informationen zur Schulanmeldung für die Kinderpflege:
Zeitraum der Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/2025:
Montag, 26.02., bis Donnerstag, 29.02. (jeweils von 8-12 Uhr und von 13-16 Uhr), sowie Freitag, 01.03.2024 (von 8-12 Uhr)
- Bitte informieren Sie sich hier auf unserer Homepage, welche Bewerbungsunterlagen vorgelegt werden müssen.
- Sie erhalten hier folgende Dokumente zum Ausdruck:
- Anmeldeblatt
- Kenntnisnahme zu Regelungen/Einverständniserklärungen
- Ärztliche Bescheinigung
- Sollten Sie sich bereits angemeldet haben, reichen Sie bis spätestens 01.03.2024 evtl. fehlende Unterlagen nach (z.B. das aktuelle Zwischenzeugnis, andernfalls ist keine Entscheidung möglich).
- In der Regel bekommen Sie innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung schriftlich Bescheid über eine eventuelle Aufnahme, Absage oder einen Platz auf der Warteliste.
Finanzielle Belastung:
- An der Schule besteht Lernmittelfreiheit. Der Landkreis als Sachaufwandsträger verlangt jedoch eine Beteiligung an Material- und Kopierkosten für den Unterricht in Höhe von 120,00€ inklusive Haftpflichtversicherung (für Schäden in außerschulischen Einrichtungen). Im Fall einer Aufnahmezusage ist der jeweilige Betrag Anfang Juni als Vorauszahlung zu leisten.
- Planen Sie für den Unterricht im Fach „Hauswirtschaftliche Erziehung“ und für Berufskleidung weitere Ausgaben ein. Informationen hierzu erteilt die zuständige Lehrkraft nach Schulbeginn.
Rücktritt von der Anmeldung:
- Bitte verständigen Sie uns möglichst umgehend, damit Bewerber der Warteliste nachrücken können. Sollte keine Abmeldung erfolgen und die Schülerin bzw. der Schüler die Ausbildung nicht antreten, fällt eine Versäumnisgebühr in Höhe von 10,00€ an.
Berufsfachschule für Kinderpflege
Hier erhältst du Informationen über den Ablauf und die benötigten Dokumente für deine Schulanmeldung.
Eine Aufnahme erfolgt mit einem mindestens erfolgreichen Mittelschulabschluss (9. Klasse). Das Zeugnis über den Qualifizierenden Mittelschulabschluss ist erwünscht, aber nicht Voraussetzung.
Du brauchst bei der Anmeldung das Sprachniveau GER B2 bei Berwerber:innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.
Eine Aufnahme erfolgt mit beendeter Vollzeitschulpflicht
Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern schriftlich (auf dem Postweg) oder persönlich im Februar in der 1. Schulwoche nach dem Zwischenzeugnistermin der Mittelschule/Realschule.
Sobald dein Zwischenzeugnis im Februar vorliegt:
- Anmeldeblatt
- Einverständniserklärungen
- tabellarischer Lebenslauf
- zwei Passbilder (bitte beschriftet mit dem Namen auf der Rückseite)
- Geburtsurkunde (Kopie)
- letztes Zwischenzeugnis (Kopie)
Im Juli müssen folgende Dokumente nachgereicht werden:
- Schulabschlusszeugnis (Kopie)
- Bei Minderjährigen: ärztliche Bescheinigung über Erstuntersuchung – Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz
Insbesondere für Kopien, aber auch für andere Materialien ist eine jährliche Kostenbeteiligung von 120,00€ inklusive Haftpflichtversicherung (für Schäden in außerschulischen Einrichtungen) zu entrichten.
Im Fall einer Aufnahmezusage ist der jeweilige Betrag Anfang Juni als Vorauszahlung zu leisten.
In der 10. Jahrgangsstufe werden die Fahrtkosten in der Regel auf Antrag erstattet. Im Zweifelsfall und bei Fragen zur Fahrtkostenübernahme wenden Sie sich bitte vor der Schulanmeldung im Februar an die zuständige Stelle für die Schülerbeförderung, z.B.:
- Landkreis Landshut
- Stadt Landshut
- Stadt/Landkreis Dingolfing
- Stadt/Landkreis Kelheim
- Stadt/Landkreis Erding
Anmerkung:
Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Dies bedeutet, dass Fahrtkosten in der Regel nur zu der Berufsschule bzw. Berufsfachschule erstattet werden, die deinem Wohnort am nächsten liegt. Genaue Informationen erhältst du bei deinem Landratsamt bzw. der Stadt.
Nimm für den Eintrag der Fehltage etc. rechtzeitig Kontakt mit deiner Klassenleitung auf.
Fachakademie für Sozialpädagogik
Hier erhältst du Informationen über den Ablauf und die benötigten Dokumente für deine Schulanmeldung.
Für die Aufnahme für die gegliederte Ausbildung in Vollzeit musst du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Mittlerer Schulabschluss und SEJ (Sozialpädagogisches Einführungsjahr)
- Mittlerer Schulabschluss als Resultat einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zur “Staatlich geprüften Kinderpflegerin” bzw. zum “Staatlich geprüften Kinderpfleger
- Fachabitur oder Abitur und Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung (200 Zeitstunden)
- Mittlerer Schulabschluss als Resultat einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens 2-jährigen Berufsausbildung und Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung (200 Zeitstunden)
Hinweis: Die Tätigkeit über 200 Zeitstunden gilt bei einer Ausbildung in einem sozialen bzw. pflegerischen Bereich oder einer erfolgreich abgeschlossenen 11. Klasse FOS Sozialwesen als abgeleistet.
Die Anmeldung erfolgt (ggf. durch die Eltern) schriftlich (auf dem Postweg) oder persönlich im Februar in der 2. Schulwoche nach dem Zwischenzeugnistermin.
Sobald dein Zwischenzeugnis im Februar vorliegt:
- Anmeldeblatt
- Einverständniserklärungen
- tabellarischer Lebenslauf
- zwei Passbilder (bitte beschriftet mit dem Namen auf der Rückseite)
- Geburtsurkunde (Kopie)
- letztes Zwischenzeugnis
Im Juli müssen folgende Dokumente nachgereicht werden:
- Abschlusszeugnis der Allgemeinbildenden Schule (Kopie)
- Zeugnis der Berufsabschlussprüfung (Kopie)
- Abschlusszeugnis der Berufsschule (Kopie)
- ärztliche Bescheinigung über die uneingeschränkte Berufseignung für den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers
- Praktikumsbescheinigung/en
- Führungszeugnis (bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch)
Insbesondere für Kopien, aber auch für andere Materialien ist eine jährliche Kostenbeteiligung von 20,00€ zu entrichten.
Fachoberschule
Hier erhältst du Informationen über den Ablauf und die benötigten Dokumente für deine Schulanmeldung.
Vorklasse:
Du hast den M-Zweig an der Mittelschule oder die Wirtschaftsschule besucht und möchtest dich gut auf die 11. Klasse vorbereiten? Dann besuche die Vorklasse! Hier findest du die Voraussetzungen, ob du in die Vorklasse eintreten kannst:
- Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik oder
- Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt unter 3,5: Pädagogisches Gutachten der Schule, an der du die 10. Klasse besucht hast, über die Eignung für den Bildungsweg an der Fachoberschule muss vorliegen und in einem Beratungsgespräch an unserer Schule wird geklärt, welcher Bildungsweg am besten passt.
Hier findest du Details zur Vorklasse der FOS.
FOS 11:
Eine der drei Voraussetzungen muss erfüllt werden:
- Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (wenn eine dieser Noten nicht vorliegt: Eignungsprüfung) oder
- Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
- erfolgreicher Besuch der Vorklasse der Fachoberschule
FOS 13:
In die Jahrgangsstufe 13 darfst du eintreten, wenn du im Fachabitur einen Notendurchschnitt (ohne Sport) von 3,0 oder besser erreicht hast.
Hier findest du Genaueres zu den Jahrgangsstufen 11 bis 13 der FOS ABU und der FOS Gesundheit.
Die Anmeldung erfolgt (ggf. durch die Eltern) schriftlich (auf dem Postweg) oder persönlich nach dem Zwischenzeugnistermin. Der Anmeldezeitraum umfasst zwei Wochen und wird für alle Fachoberschulen vom Kultusministerium festgelegt.
Sobald dein Zwischenzeugnis im Februar vorliegt:
- Anmeldeblatt
- Einverständniserklärungen
- tabellarischer Lebenslauf (lückenlos mit Monatsangaben)
- zwei Passbilder (bitte beschriftet mit dem Namen auf der Rückseite)
- Personalausweis (Kopie)
- Zwischenzeugnis der zur Zeit besuchten Schule (Original und Kopie)
Im Juli müssen folgende Dokumente nachgereicht werden:
- Mittlerer Schulabschluss oder Oberstufenreife (Original und Kopie)
- letztes Zeugnis der allgemeinbindenden Schule (Original und Kopie)
- Einverständniserklärungen
Originale gibt die Schule am ersten Schultag zurück.
Insbesondere für Kopien, aber auch für andere Materialien ist eine jährliche Kostenbeteiligung von 20,00€ zu entrichten. Für Schüler:innen der FOS 11 fallen zusätzlich ca. 20,00€ für die Versicherung in der fachpraktischen Ausbildung an.
In der 11. Klasse der FOS werden die Fahrtkosten in der Regel erstattet, wenn in deiner Familie drei Kinder kindergeldberechtigt sind und der Fahrtweg über 3km beträgt.
Im Zweifelsfall und bei Fragen zur Fahrtkostenübernahme werden an der zuständigen Stelle für die Schülerbeförderung Auskünfte erteilt, z.B.:
- Landkreis Landshut
- Stadt Landshut
- Stadt/Landkreis Dingolfing
- Stadt/Landkreis Kelheim
- Stadt/Landkreis Erding
Anmerkung:
Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Nimm für den Eintrag der Fehltage etc. rechtzeitig Kontakt mit deiner Klassenleitung auf.
Berufsoberschule
Hier erhältst du Informationen über den Ablauf und die benötigten Dokumente für deine Schulanmeldung.
Vorklasse bzw. 11 BOS:
Hier findest du die beiden Voraussetzungen, ob du in die 11 BOS eintreten kannst:
1. Nachweis des Mittleren Schulabschlusses (ohne Notengrenze):
- Mittlerer Schulabschluss der Berufsschule oder Berufsfachschule
- Mittlerer Schulabschluss der Mittelschule (M-Zug)
- Mittlerer Schulabschluss der Wirtschaftsschule
2. Vier Möglichkeiten, um die berufliche Vorbildung nachzuweisen:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
- eine abgeschlossene schulische Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren mit staatlicher Abschlussprüfung
- eine bestandene Qualifikationsprüfung für ein Amt der zweiten oder dritten Qualifikationsebene nach dem Leistungslaufbahngesetz
- eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit
Übrigens:
Hast du vor deiner Berufsausbildung den M-Zweig an der Mittelschule oder die Wirtschaftsschule erfolgreich besucht, dann dürfen wir dich auch in die Vorklasse der BOS aufnehmen.
Falls du noch keinen Mittleren Schulabschluss hast, kannst du dennoch in die Vorklasse BOS aufgenommen werden. Für deine Aufnahme ist eine schriftliche Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erfolgreich abzulegen.
Mit einem Realschulabschluss oder mit einer Oberstufenreife des Gymnasiums dürfen wir dich in der Regel nicht in die Vorklasse der BOS, sondern nur direkt in die 12. Klasse der BOS aufnehmen.
Hier findest du Details zur 11 BOS.
BOS 12:
Für deinen Eintritt in die 12. Klasse gibt es drei Voraussetzungen:
- Du hast die zur Ausbildungsrichtung passende berufliche Vorbildung.
- Du hast einen Mittleren Schulabschluss.
- Du hast auch die erforderlichen Noten erreicht, mit denen du deine Eignung für den Bildungsgang Berufsoberschule erfüllst.
Deine Eignung kannst du mit folgenden Nachweisen belegen:
- Notendurchschnitt von 3,5 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf
- Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums (ohne Notendurchschnitt)
- erfolgreicher Besuch* der Vorklasse
- erfolgreicher Besuch* des Vorkurses
- erfolgreiche Teilnahme** an der Eignungsprüfung für die BOS 12
* Als erfolgreicher Besuch gilt, wenn in allen Fächern mindestens die Note 4 erzielt wurde oder wenn die Note 5 in höchstens einem Fach ausgeglichen werden kann durch mindestens Note 2 in einem anderen Fach oder durch mindestens Note 3 in zwei anderen Fächern. Betrifft in der Vorklasse die Note 5 eines der Fächer Deutsch, Englisch oder Mathematik, so ist ein Ausgleich auch nur mit diesen Fächern zulässig.
**Die Teilnahme an der Eignungsprüfung gilt als erfolgreich, wenn in allen drei Prüfungsfächern (Deutsch, Englisch und Mathematik) mindestens die Note 4 erzielt wurde oder wenn die Note 5 in höchstens einem Fach ausgeglichen werden kann durch mindestens Note 2 in einem anderen Fach oder durch mindestens Note 3 in den beiden anderen Fächern.
Übrigens:
Falls du deinen Mittleren Schulabschluss über eine Berufsausbildung erreicht hast, ist es sinnvoll, zunächst die Vorklasse der BOS zu besuchen.
Für einen direkten Eintritt in die 12. Klasse der BOS wäre bei diesem Weg in der Regel die Eignungsprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik abzulegen, da im Zeugnis der Berufsschule oder Berufsfachschule keine Note im Fach Mathematik vorliegt. Die Schulordnung gibt in diesem Fall vor: Liegt im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss zu einem der drei Fächer keine Bewertung vor, so ist für den Eintritt die Eignungsprüfung in allen drei Fächern abzulegen.
BOS 13:
Hier findest du die Voraussetzungen für einen direkten Eintritt in die 13. Klasse der BOS:
- eine für die Ausbildungsrichtung zugelassene berufliche Vorbildung
- eine allgemeine Fachhochschulreife
Details zu den Jahrgangsstufen 12 und 13 der BOS ABU und der BOS Sozialwesen findest du hier.
Die Anmeldung erfolgt (ggf. durch die Eltern) schriftlich (auf dem Postweg) oder persönlich im Februar in der 2. Schulwoche nach dem Zwischenzeugnistermin.
Sobald dein Zwischenzeugnis im Februar vorliegt:
- Anmeldeblatt
- Einverständniserklärungen
- tabellarischer Lebenslauf
- zwei Passbilder (bitte beschriftet mit dem Namen auf der Rückseite)
- Personalausweis (Kopie)
- Mittlerer Schulabschluss oder Oberstufenreife (Original und Kopie) oder Abschlusszeugnis der Mittelschule und Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule (Original und Kopie) oder Zwischenzeugnis der BOS-Vorklasse (Kopie)
Im Juli müssen folgende Dokumente nachgereicht werden:
- Abschlusszeugnis der Berufsschule (Kopie)
- Zeugnis der Berufsabschlussprüfung (Kopie)
- Einverständniserklärungen
- Führungszeugnis (bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch)
Originale gibt die Schule am ersten Schultag zurück.
Insbesondere für Kopien, aber auch für andere Materialien ist eine jährliche Kostenbeteiligung von 20,00€ zu entrichten.