BOS Sozialwesen

Berufsoberschule mit der Ausbildungsrichtung Sozialwesen

Unterricht und Fächer

Aufnahme­voraussetzungen

Probezeit, Zulassung und Bestehen

Abschlüsse und Studien­berechtigungen

Anmeldung

Mit uns gelangst du zum
Fach­abitur oder Abitur.

Ausbildungsrichtung Sozialwesen: ich - du - wir.

Aufbauend auf deinen berufspraktischen Erfahrungen möchtest du aber deine Interessensgebietemenschliches Erleben, Verhalten und Handeln schulisch vertiefen sowie erweitern, insbesondere in den Fächern Pädagogik/ Psychologie, Biologie, Chemie sowie Sozialwirtschaft und Recht?
Unsere Berufsoberschule stützt sich nicht nur auf die beiden Säulen Allgemeinbildung und Profilfächer, sondern begegnet in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen auch deinen berufsspezifischen Vorerfahrungen und Interessen, um dir einen sozial- und naturwissenschaftlich orientierten Bildungsweg zur Hochschule oder Universität zu ermöglichen.

Nach zwei Jahren Vollzeitunterricht kannst du die Abiturprüfung ablegen. Am Ende der 12. Jahrgangsstufe hast du aber bereits die Möglichkeit, freiwillig an der Fachabiturprüfung teilzunehmen – so sammelst du nicht nur wertvolle Erfahrungen, sondern hast schon einen Abschluss, der dich für eineLaufbahn an der Fachhochschule qualifiziert.
Die zeitgemäße und zukunftsorientierte Grundlagenbildung an unserer Schule bereitet dich so auf verschiedene Studiengänge vor.

Sieh dir hier die Stundentafel der BOS Sozialwesen der 13. Klasse an.

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Erfahre hier alles über die Leistungserhebungen sowie die Halbjahresleistungen und deren Relevanz für die Fachabiturprüfung.

B BOS 12 Soz Halbjahresleistungen

Erfahre hier alles über die Leistungserhebungen sowie die Halbjahresleistungen und deren Relevanz für die Abiturprüfung.

B BOS 13 ABU Halbjahresleistungen

 

Musik ist deine Leidenschaft und z.B. als Absolvent:in der Berufsfachschule für Musik bringst du entsprechende Vorkenntnisse mit? Du suchst einen für dich geeigneten Weg zum Abitur, auf dem du begleitend musikalisch gefördert wirst und der ein Schulmusikstudium anbahnt? Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du von der Kooperation der Beruflichen Oberschule Landshut-Schönbrunn mit den bayerischen Berufsfachschulen für Musik profitieren. Genauere Informationen zu unserer Musik-Kooperation findest du hier:

Aufgrund der inhaltlichen Nähe der Gesundheitsberufe zu den Profilfächern dieser Ausbildungsrichtung dürfen nahezu alle Absolvent:innen der Berufsfachschulen des Gesundheitswesens in die BOS Sozialwesen eintreten und können sich somit auf ein entsprechendes Studium vorbereiten. Sollte jedoch eine unerwartet hohe Nachfrage bezüglich der Ausbildungsrichtung Gesundheit in Landshut entstehen, könnte diese in Schönbrunn eingeführt werden. Genauere Informationen zur Ausbildungsrichtung Gesundheit findest du hier:

Prüfungsfächer

Übrigens: Du darfst in allen Prüfungen ein Rechtschreibwörterbuch als Hilfsmittel verwenden.

Was dich im Fachabitur oder Abitur erwartet:

Deutsch

Deutsch

Schriftliche Prüfung:
FA: 240 Min
(3 Aufgabenformate zur Wahl)
A: 300 Min
(4 Aufgabenformate zur Wahl)

Pädagogik/ Psychologie

Pädagogik/ Psychologie

Schriftliche Prüfung:
FA/A: 180 Min
Weitere Hilfsmittel:
FA/A: keine

Mathematik

Mathematik

Schriftliche Prüfung:
FA/A: ohne Hilfsmittel 60 Min,
mit Hilfsmittel: 120 Min
Weitere Hilfsmittel:
Taschenrechner, Merkhilfe

Englisch

Englisch

Mündliche Prüfung:
20 Min bei 4 Prüflingen
Schriftliche Prüfung:
FA: 190 Min Reading,
60 Min Writing
A: 90 Min Reading,
90 Min Writing
Weiteres Hilfsmittel:
Einsprachiges Wörterbuch

Aufnahmevoraus-
setzungen

Du möchtest dich darüber informieren, ob du die Voraussetzungen mitbringst, um unsere Berufsoberschule zu besuchen?

Übrigens:

Wenn du einen Beruf erlernt hast, mit dem du nicht in die gewünschte Ausbildungsrichtung eintreten darfst, so kannst du über ein zur gewünschten Ausbildungsrichtung passendes Praktikum diese Voraussetzung nachträglich schaffen.

Hier gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Entweder arbeitest du mindestens ein ganzes Jahr in Vollzeit in einem entsprechenden Berufsbereich oder du absolvierst ein passendes mindestens sechs Monate umfassendes betreutes Praktikum in Vollzeit, das inhaltlich den Ansprüchen eines FOS-Praktikums entspricht (Ausbildungsbetrieb, Vertrag über Praktikum sowie Dokumentation mit Berichtsheft).

Eignung 12 BOS

Hier siehst du schematisch, welche Wege dich in die 12. Klasse der BOS führen können.

Hier findest du sämtliche Informationen zur 11 BOS (Vorklasse).

Zur Vorbereitung auf die Berufsoberschule hast du auch die Möglichkeit, den Vorkurs zu besuchen. Er ist vor allem ein Angebot für Schüler:innen, die ihren Mittleren Schulabschluss an der Realschule, der Wirtschaftsschule oder an der Mittelschule erworben haben. Der Vorkurs startet häufig nach dem Schulhalbjahr im Februar und findet in der Regel während der Woche an drei Abenden mit insgesamt 12 Unterrichtsstunden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mit jeweils 4 Stunden statt. Die Staatliche Berufsoberschule Landshut bietet diesen Kurs an.

In den Vorkurs darf man mit einem Mittleren Schulabschluss (ohne Notenbegrenzung) eintreten. Der Eintritt ist auch schon während des letzten Jahres der Berufsausbildung oder Berufstätigkeit möglich.

Für deinen Eintritt in die 12. Klasse gibt es drei Voraussetzungen:

  1. Du hast die zur Ausbildungsrichtung passende berufliche Vorbildung.
  2. Du hast einen Mittleren Schulabschluss.
  3. Du hast auch die erforderlichen Noten erreicht, mit denen du deine Eignung für den Bildungsgang Berufsoberschule erfüllst.
    Deine Eignung kannst du mit folgenden Nachweisen belegen:
  • Notendurchschnitt von 3,5 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf
  • Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums (ohne Notendurchschnitt)
  • erfolgreicher Besuch* der Vorklasse
  • erfolgreicher Besuch* des Vorkurses
  • erfolgreiche Teilnahme** an der Eignungsprüfung für die BOS 12

* Als erfolgreicher Besuch gilt, wenn in allen Fächern mindestens die Note 4 erzielt wurde oder wenn die Note 5 in höchstens einem Fach ausgeglichen werden kann durch mindestens Note 2 in einem anderen Fach oder durch mindestens Note 3 in zwei anderen Fächern. Betrifft in der Vorklasse die Note 5 eines der Fächer Deutsch, Englisch oder Mathematik, so ist ein Ausgleich auch nur mit diesen Fächern zulässig.

**Die Teilnahme an der Eignungsprüfung gilt als erfolgreich, wenn in allen drei Prüfungsfächern (Deutsch, Englisch und Mathematik) mindestens die Note 4 erzielt wurde oder wenn die Note 5 in höchstens einem Fach ausgeglichen werden kann durch mindestens Note 2 in einem anderen Fach oder durch mindestens Note 3 in den beiden anderen Fächern.

Übrigens:

Falls du deinen Mittleren Schulabschluss über eine Berufsausbildung erreicht hast, ist es sinnvoll, zunächst die Vorklasse der BOS zu besuchen.

Für einen direkten Eintritt in die 12. Klasse der BOS wäre bei diesem Weg in der Regel die Eignungsprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik abzulegen, da im Zeugnis der Berufsschule oder Berufsfachschule keine Note im Fach Mathematik vorliegt. Die Schulordnung gibt in diesem Fall vor: Liegt im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss zu einem der drei Fächer keine Bewertung vor, so ist für den Eintritt die Eignungsprüfung in allen drei Fächern abzulegen.

In die 13. Klasse kann nur eintreten, wer bereits eine (allgemeine) Fachhochschulreife erreicht hat.

Übrigens:

Dieser Personenkreis wird häufig auch als „Quereinsteiger“ bezeichnet. Allen Quereinsteigern wird empfohlen, noch vor den Sommerferien als Gast am Seminar teilzunehmen.

Probezeit

Die Probezeit gibt dir eine Rückmeldung, ob dein derzeit gewählter Weg in die Oberstufe für dich der richtige ist.

Probezeit

Hier findest du sämtliche Informationen zur 11 BOS (Vorklasse).

Im Vorkurs gibt es keine Probezeit.

Am 15. Dezember endet die Probezeit der 12 BOS.

Übrigens:

Falls du bei den Jahrespunktzahlen (im Jahreszeugnis) der 11 BOS (Vorklasse) in allen Pflichtfächern mindestens 7 Punkte (Note 3) oder besser erreicht hast und du direkt im Anschluss an die 11 BOS die Jahrgangsstufe 12 besuchst, entfällt die Probezeit in der 12. Klasse.

Du unterliegst in der 13. Jahrgangsstufe in der BOS im Regelfall keiner Probezeit, außer du setzt deinen Schulbesuch nach der 12. Jahrgangsstufe nicht unmittelbar fort oder du bist als Quereinsteiger direkt in die 13. Klasse eingetreten. Unter diesen Voraussetzungen endet die Probezeit am 15. Dezember.

Zulassung und Bestehen

Bevor du deine Abschlussprüfungen ablegst, ist für dich mit Sicherheit Folgendes entscheidend: Unter welchen Voraussetzungen werde ich zur Prüfung zugelassen und mit welchen Ergebnissen habe ich diese bestanden?

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Zulassung (aus § 31 FOBOSO „Teilnahme an der Abschlussprüfung“)

Vor Beginn der Fachabiturprüfung werden die Halbjahresergebnisse des laufenden Schulhalbjahres festgesetzt.

Eine Teilnahme an der Fachabiturprüfung ist ausgeschlossen,

  1. wenn auf Grund der Leistungsbewertung nach § 19 Abs. 4 FOBOSO (Wird ohne ausreichende Entschuldigung ein angekündigter Leistungsnachweis versäumt, eine Leistung verweigert …, werden 0 Punkte erteilt) ein Halbjahresergebnis mit 0 Punkten vorliegt,
  2. auf Grund der bisher erbrachten Leistungen der angestrebte Schulabschluss nicht mehr erreicht werden kann oder
  3. wenn mehr als 5 Unterrichtstage im jeweiligen Schuljahr ohne ausreichende Entschuldigung versäumt wurden.

Bei einem Ausschluss von der Prüfung gilt diese als abgelegt und nicht bestanden.

Bestehen (aus §35 FOBOSO „Festsetzung des Prüfungs- und Abschlussergebnisses“)

Die Punktzahl des Prüfungsergebnisses eines Fachs ergibt sich aus dem Durchschnitt der zweifachen Punktzahl der schriftlichen Prüfung und der einfachen Punktzahl der mündlichen Prüfung. Das Ergebnis wird gemäß §19 Abs. 6 FOBOSO gerundet.

Für jedes Fach wird ein Gesamtergebnis gebildet, indem die Punktzahlen der eingebrachten Ergebnisse aus dem jeweiligen Fach zu einem Durchschnittswert verrechnet werden. Dabei zählen die eingebrachten Halbjahresleistungen jeweils einfach. Grundsätzlich zählen an der BOS die Prüfungsergebnisse zweifach. Dem sich daraus ergebenden Punktwert wird eine Note zugeordnet.

Die Fachabiturprüfung ist bestanden,

  1. Wenn höchstens zwei Prüfungsergebnisse und höchstens zwei Gesamtergebnisse mit weniger als 4 Punkten erzielt wurden (dabei zählen Ergebnisse mit 0 Punkten doppelt) und
  2. die Punktesumme aus den eingebrachten Ergebnissen…

a) …bei genau einem Gesamtergebnis mit weniger als 4 Punkten: an der Berufsoberschule mindestens 130 Punkte beträgt.

b) …bei zwei Gesamtergebnissen mit weniger als 4 Punkten: an der Berufsoberschule mindestens 156 Punkte beträgt.

Liegen in einem Fach keine hinreichenden Leistungsnachweise vor, ohne dass dies die Schülerin oder der Schüler zu vertreten hätte, bleibt das Fach unberücksichtigt. Dies führt in dem meisten Fällen dazu, dass die Jahrgangsstufe nicht bestanden ist. An der BOS kann in diesem Fall das Vorrücken auf Probe gewährt werden.

WICHTIG: In die Jahrgangsstufe 13 der Berufsoberschule kann nur vorrücken, wer in den Jahrespunktzahlen (Jahreszeugnis) in sämtlichen Pflicht- und Wahlpflichtfächern jeweils mindestens 4 Punkte erzielt hat oder wer die Fachhochschulreife erworben hat.

Zulassung (nach § 31 FOBOSO „Teilnahme an der Abschlussprüfung“)

Vor Beginn der Abiturprüfung werden die Halbjahresergebnisse des laufenden Schulhalbjahres festgesetzt.

Eine Teilnahme an der Abiturprüfung ist ausgeschlossen,

  1. wenn auf Grund der Leistungsbewertung nach § 19 Abs. 4 FOBOSO (Wird ohne ausreichende Entschuldigung ein angekündigter Leistungsnachweis versäumt, eine Leistung verweigert …, werden 0 Punkte erteilt) ein Halbjahresergebnis mit 0 Punkten vorliegt,
  2. wenn das Seminar mit 0 Punkten bewertet wurde,
  3. wenn auf Grund der bisher erbrachten Leistungen der angestrebte Schulabschluss nicht mehr erreicht werden kann oder
  4. wenn mehr als 5 Unterrichtstage im jeweiligen Schuljahr ohne ausreichende Entschuldigung versäumt wurden.

Bei einem Ausschluss von der Prüfung gilt diese als abgelegt und nicht bestanden.

Bestehen (nach §35 FOBOSO „Festsetzung des Prüfungs- und Abschlussergebnisses“)

Die Punktzahl des Prüfungsergebnisses eines Fachs ergibt sich aus dem Durchschnitt der zweifachen Punktzahl der schriftlichen Prüfung und der einfachen Punktzahl der mündlichen Prüfung. Das Ergebnis wird gemäß §19 Abs. 6 FOBOSO gerundet.

Für jedes Fach wird ein Gesamtergebnis gebildet, indem die Punktzahlen der eingebrachten Ergebnisse aus dem jeweiligen Fach zu einem Durchschnittswert verrechnet werden. Dabei zählen die eingebrachten Halbjahresleistungen jeweils einfach. Die Prüfungsergebnisse zählen beim Abitur zweifach. Dem sich daraus ergebenden Punktwert wird eine Note zugeordnet.

Die Abiturprüfung (fachgebundenes Abitur oder auch allgemeines Abitur) ist bestanden,

  1. wenn höchstens zwei Prüfungsergebnisse und höchstens zwei Gesamtergebnisse der einbringungsfähigen Fächer mit weniger als 4 Punkte bewertet wurden (dabei zählen Ergebnisse mit
    0 Punkten im Gesamtergebnis doppelt),
  2. wenn in keinem Prüfungsergebnis 0 Punkte erzielt wurden,
  3. wenn die Punktesumme aus den eingebrachten Ergebnissen…

a) …bei genau einem Gesamtergebnis mit weniger als 4 Punkten mindestens 130 Punkte* beträgt,

b) …bei genau zwei Gesamtergebnissen mit weniger als 4 Punkten mindestens 156 Punkte* beträgt.

* Werden für das allgemeine Abitur Leistungen in einer zweiten Fremdsprache eingebracht, die an der FOSBOS im Rahmen einer fortgeführten Fremdsprache in der Jahrgangsstufe 12 oder im Rahmen einer Ergänzungsprüfung erreicht wurden, so sind im Falle a) 140 Punkte erforderlich und im Falle b) 168 Punkte.

Bemerkung:
Werden die erforderlichen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nicht an der FOSBOS erworben, sondern an einer zuvor besuchten Schule (z. B. mindestens ausreichende Leistungen in einem mindestens vierjährigen vorrückungserheblichen Unterricht an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule), so erhalten diese Schüler:innen ein reguläres Zeugnis über die fachgebundene Hochschulreife sowie ein weiteres Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife, in dem nur das Gesamtergebnis der fachgebundenen Hochschulreife sowie der Nachweis über die zweite Fremdsprache enthalten sind. Die Note in der zweiten Fremdsprache fließt nicht in das Gesamtergebnis ein.

HINWEIS: Die hier vorliegenden Texte und Informationen sind lediglich Hilfestellungen. Rechtsverbindliche Informationen findest du hier:

Abschlüsse und Studienberechtigungen

Fachabitur oder Abitur?

Bayernweit sind die Abschlussprüfungen einheitlich: Am Ende der Jahrgangsstufe 12 nehmen die Schüler:innen freiwillig an der Fachabiturprüfung teil. Im Jahr darauf, also am Ende der 13. Jahrgangsstufe, legst du die Abiturprüfung für die Berufliche Oberschule ab.

Welche Studiengänge stehen dir mit einem Fachabitur mit der Ausbildungsrichtung Sozialwesen offen?

Da mit dem Fachabitur eine allgemeine Fachhochschulreife verliehen wird, darfst du darüber hinaus grundsätzlich jeden Studiengang an einer (Fach-)Hochschule (FH) in Deutschland studieren. Bei anderen Studiengängen fordern die Hochschulen allerdings häufig ein zum Studiengang passendes sechswöchiges Praktikum. Deutschlandweit bieten sich für unsere Absolvent:innen derzeit folgende Studiengänge an:

  • Berufspädagogik im Gesundheitswesen
  • Bildung und Erziehung im Kindesalter
  • Erziehung und Bildung im Kindesalter
  • Heilpädagogik
  • Management im Gesundheits-, Sozial- und Rettungswesen
  • Management Sozialer Innovationen
  • Musik- und bewegungsorientierte Sozialpädagogik
  • Pädagogik im Rettungswesen
  • Pflegepädagogik
  • Religionspädagogik / Kirchliche Bildungsarbeit
  • Soziale Arbeit
  • Soziale Arbeit Dual mit vertiefter Praxis
  • Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe Dual mit vertiefter Praxis
  • Soziale Dienste an Schulen
  • Sozialwirtschaft
  • Angewandte Forschung in der Sozialen Arbeit
  • Berufspädagogik – Gesundheit und Pflege
  • Erwachsenenbildung
  • Social Work
  • Soziale Arbeit
  • Soziale Arbeit: Diversität gestalten
  • Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit

Weitere Informationen findest du hier:

Welche Studiengänge kannst du mit einem Abitur mit der Ausbildungsrichtung Sozialwesen ohne zweite Fremdsprache (= fachgebundene Hochschulreife) studieren?

An Universitäten in und auch außerhalb Bayerns (*) können Schüler:innen nach dem Abitur ohne zweite Fremdsprache folgende Studiengänge wählen:

  • Pädagogik*
  • Psychologie*
  • Psychology of Excellence
  • Schulpädagogik*
  • Sonderpädagogik*
  • Sozialpädagogik*
  • Medienpädagogik
  • Sozialwissenschaft
  • Soziologie
  • Biochemie
  • Biologie
  • Biomedizin
  • Molekulare Medizin
  • Molecular Science
  • Lehramt an Grund- und Hauptschulen*
  • Lehramt an Sonderschulen*
  • Lehramt an Realschulen in einer Fächerverbindung mit Hauswirtschaftswissenschaft
  • Lehramt an Realschulen oder an Gymnasien in der Fächerverbindung Biologie/ Chemie
  • Lehramt an beruflichen Schulen/ Berufspädagogik in einer Fächerbindung mit Gesundheits- und Pflegewissenschaft oder Sozialpädagogik*

Welche Studiengänge stehen dir mit einem Abitur mit der Ausbildungsrichtung Sozialwesen mit zweiter Fremdsprache (= allgemeine Hochschulreife) offen?

Wer entsprechende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweist, unterliegt keinen Einschränkungen bei der Studienwahl und kann grundsätzlich jeden Studiengang an Universitäten oder Hochschulen wählen. Derzeit erreichen rund 75 % unserer Schüler:innen in den 13. Klassen diesen Abschluss. In Schönbrunn entscheiden sich die Schüler zwischen Latein, Französisch oder Spanisch als zweite Fremdsprache.

Weitere Informationen rund ums Studium

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Wahlpflicht­fächer

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Wahlfächer

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Seminarfach

Für alle Schüler:innen der 13. Klasse.

Fachreferat

Für alle Schüler:innen der 12. Klasse.

Anmeldung

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