Unterricht und Fächer
fachpraktische Ausbildung
Aufnahmevoraussetzungen
Probezeit, Zulassung und Bestehen
Abschlüsse und Studienberechtigungen
Anmeldung
Mit uns gelangst du zum
Fachabitur oder Abitur
mit ABU-Profil.
Du interessierst dich für Mensch und Natur, insbesondere für Naturwissenschaften wie Biologie, Chemie, Physik und Technologie?
Unsere Fachoberschule stützt sich nicht nur auf die drei Säulen Allgemeinbildung, Profilfächer und Fachpraxis, sondern begegnet in der Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie auch deinen Interessen, um dir einen naturwissenschaftlich orientierten Bildungsweg zur Hochschule oder Universität zu ermöglichen.
In zwei Jahren kannst du die Fachabiturprüfung bzw. in drei Jahren die Abiturprüfung ablegen.
Die zeitgemäße und zukunftsorientierte Grundlagenbildung an unserer Schule bereitet dich so auf verschiedene Studiengänge vor.
Prüfungsfächer
Übrigens: Du darfst in allen Prüfungen ein Rechtschreibwörterbuch als Hilfsmittel verwenden.
Was dich im Fachabitur oder Abitur erwartet:
Deutsch
Deutsch
FA: 240 Min
(3 Aufgabenformate zur Wahl)
A: 300 Min
(4 Aufgabenformate zur Wahl)
Biologie
Biologie
FA/A: 180 Min
Weitere Hilfsmittel:
FA: keine
A: Taschenrechner
Mathematik
Mathematik
FA/A: ohne Hilfsmittel 60 Min,
mit Hilfsmittel: 120 Min
Weitere Hilfsmittel:
Taschenrechner, Merkhilfe
Englisch
Englisch
20 Min bei 4 Prüflingen
Schriftliche Prüfung:
FA: 190 Min Reading,
60 Min Writing
A: 90 Min Reading,
90 Min Writing
Weiteres Hilfsmittel:
Einsprachiges Wörterbuch
Aufnahmevoraus-
setzungen
Du möchtest dich darüber informieren, ob du die Voraussetzungen mitbringst, um unsere Schule zu besuchen?
Eine der drei Voraussetzungen muss erfüllt werden:
- Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (wenn eine dieser Noten nicht vorliegt: Eignungsprüfung) oder
- Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
- erfolgreicher Besuch der Vorklasse der Fachoberschule (im Jahreszeugnis der Vorklasse in allen Fächern mindestens 4 Punkte oder maximal in einem Fach 1-3 Punkte, die mit mindestens 7 Punkten in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden; dabei können Prüfungsfächer nur mit Prüfungsfächern ausgeglichen werden)
Du hast den M-Zweig an der Mittelschule oder die Wirtschaftsschule besucht und möchtest dich gut auf die 11. Klasse vorbereiten? Dann besuche die Vorklasse! Hier findest du die Voraussetzungen, ob du in die Vorklasse eintreten kannst:
- Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik oder
- Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt unter 3,5: Pädagogisches Gutachten der Schule, an der du die 10. Klasse besucht hast, über die Eignung für die Fachoberschule muss vorliegen und in einem Beratungsgespräch an unserer Schule wird geklärt, welcher Bildungsweg am besten passt.
Sollte in einem der oben genannten Fächer keine Note vorliegen, so wird eine Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik durchgeführt.
Um geeigneten Schüler:innen mit Mittlerem Schulabschluss des M-Zweiges der Mittelschulen und der Wirtschaftsschulen den Übergang in die 11. Klasse zu erleichtern, wird an unserer Schule eine Vorklasse FOS angeboten. Der Nachweis der Eignung kann über den Notendurchschnitt oder über ein pädagogisches Gutachten in Verbindung mit einem Beratungsgespräch an unserer Schule erfolgen.
Die endgültige Aufnahme in die Fachoberschule ist abhängig vom Bestehen der Probezeit, die bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres dauert.
Probezeit
Die Probezeit gibt dir eine Rückmeldung, ob dein derzeit gewählter Weg in die Oberstufe für dich der richtige ist.
Am 15. Dezember endet die Probezeit der Vorklasse.
Die Probezeit für die Jahrgangsstufe 11 dauert bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres.
Wenn du die Probezeit in der Jahrgangsstufe 11 nicht bestanden hast, kannst du unmittelbar im Anschluss auf Empfehlung der Klassenkonferenz in die Vorklasse aufgenommen werden, soweit dort noch Kapazitäten frei sind.
Falls du beim Besuch der Vorklasse am Schuljahresende in allen Fächern mindestens die Note 3 erzielt hast, unterliegst du in der Jahrgangsstufe 11 nur noch in der fachpraktischen Ausbildung einer Probezeit.
Hier gelangst du zum “Probezeit-bestanden-Rechner” für die 11. Jahrgangsstufe FOS (ohne Gewähr).
Du unterliegst in der 12. Jahrgangsstufe in der FOS keiner Probezeit, außer du setzt deinen Schulbesuch der 11. Jahrgangsstufe nicht unmittelbar fort. Für diesen Fall eines Wiedereintritts endet die Probezeit am 15. Dezember.
Du unterliegst in der 13. Jahrgangsstufe in der FOS keiner Probezeit, außer du setzt deinen Schulbesuch nach der 12. Jahrgangsstufe nicht unmittelbar fort. Für diesen Fall eines Wiedereintritts endet die Probezeit am 15. Dezember.
Zulassung und Bestehen
Bevor du deine Abschlussprüfungen ablegst, ist für dich mit Sicherheit Folgendes entscheidend: Unter welchen Voraussetzungen werde ich zur Prüfung zugelassen und mit welchen Voraussetzungen habe ich diese bestanden?
Zulassung (aus § 31 FOBOSO „Teilnahme an der Abschlussprüfung“)
Vor Beginn der Fachabiturprüfung werden die Halbjahresergebnisse des laufenden Schulhalbjahres festgesetzt.
Eine Teilnahme an der Fachabiturprüfung ist ausgeschlossen,
- wenn auf Grund der Leistungsbewertung nach § 19 Abs. 4 FOBOSO (Wird ohne ausreichende Entschuldigung ein angekündigter Leistungsnachweis versäumt, eine Leistung verweigert …, werden 0 Punkte erteilt) ein Halbjahresergebnis mit 0 Punkten vorliegt,
- auf Grund der bisher erbrachten Leistungen der angestrebte Schulabschluss nicht mehr erreicht werden kann oder
- wenn mehr als 5 Unterrichtstage im jeweiligen Schuljahr ohne ausreichende Entschuldigung versäumt wurden.
Bei einem Ausschluss von der Prüfung gilt diese als abgelegt und nicht bestanden.
Bestehen (aus §35 FOBOSO „Festsetzung des Prüfungs- und Abschlussergebnisses“)
Die Punktzahl des Prüfungsergebnisses eines Fachs ergibt sich aus dem Durchschnitt der zweifachen Punktzahl der schriftlichen Prüfung und der einfachen Punktzahl der mündlichen Prüfung. Das Ergebnis wird gemäß §19 Abs. 6 FOBOSO gerundet.
Für jedes Fach (an der FOS einschließlich der fachpraktischen Ausbildung) wird ein Gesamtergebnis gebildet, indem die Punktzahlen der eingebrachten Ergebnisse aus dem jeweiligen Fach zu einem Durchschnittswert verrechnet werden. Dabei zählen die eingebrachten Halbjahresleistungen jeweils einfach. Grundsätzlich zählen an der FOS die Prüfungsergebnisse dreifach. Dem sich daraus ergebenden Punktwert wird eine Note zugeordnet.
Die Fachabiturprüfung ist bestanden,
- Wenn höchstens zwei Prüfungsergebnisse und höchstens zwei Gesamtergebnisse mit weniger als 4 Punkten erzielt wurden (dabei zählen Ergebnisse mit 0 Punkten doppelt) und
- die Punktesumme aus den eingebrachten Ergebnissen…
a) …bei genau einem Gesamtergebnis mit weniger als 4 Punkten: an der Fachoberschule mindestens 200 Punkte beträgt.
b) …bei zwei Gesamtergebnissen mit weniger als 4 Punkten: an der Fachoberschule mindestens 240 Punkte beträgt.
Liegen in einem Fach keine hinreichenden Leistungsnachweise vor, ohne dass dies die Schülerin oder der Schüler zu vertreten hätte, bleibt das Fach unberücksichtigt. Dies kann an der Fachoberschule im Einzelfall dazu führen, dass die Zulassung zur Fachabiturprüfung nicht möglich und somit die Jahrgangsstufe nicht bestanden ist.
Generell kann in die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule nur vorrücken, wer die Fachhochschulreife mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser erworben hat.
Zulassung (nach § 31 FOBOSO „Teilnahme an der Abschlussprüfung“)
Vor Beginn der Abiturprüfung werden die Halbjahresergebnisse des laufenden Schulhalbjahres festgesetzt.
Eine Teilnahme an der Abiturprüfung ist ausgeschlossen,
- wenn auf Grund der Leistungsbewertung nach § 19 Abs. 4 FOBOSO (Wird ohne ausreichende Entschuldigung ein angekündigter Leistungsnachweis versäumt, eine Leistung verweigert …, werden 0 Punkte erteilt) ein Halbjahresergebnis mit 0 Punkten vorliegt,
- wenn das Seminar mit 0 Punkten bewertet wurde,
- wenn auf Grund der bisher erbrachten Leistungen der angestrebte Schulabschluss nicht mehr erreicht werden kann oder
- wenn mehr als 5 Unterrichtstage im jeweiligen Schuljahr ohne ausreichende Entschuldigung versäumt wurden.
Bei einem Ausschluss von der Prüfung gilt diese als abgelegt und nicht bestanden.
Bestehen (nach §35 FOBOSO „Festsetzung des Prüfungs- und Abschlussergebnisses“)
Die Punktzahl des Prüfungsergebnisses eines Fachs ergibt sich aus dem Durchschnitt der zweifachen Punktzahl der schriftlichen Prüfung und der einfachen Punktzahl der mündlichen Prüfung. Das Ergebnis wird gemäß §19 Abs. 6 FOBOSO gerundet.
Für jedes Fach wird ein Gesamtergebnis gebildet, indem die Punktzahlen der eingebrachten Ergebnisse aus dem jeweiligen Fach zu einem Durchschnittswert verrechnet werden. Dabei zählen die eingebrachten Halbjahresleistungen jeweils einfach. Die Prüfungsergebnisse zählen beim Abitur zweifach. Dem sich daraus ergebenden Punktwert wird eine Note zugeordnet.
Die Abiturprüfung (fachgebundenes Abitur oder auch allgemeines Abitur) ist bestanden,
- wenn höchstens zwei Prüfungsergebnisse und höchstens zwei Gesamtergebnisse der einbringungsfähigen Fächer mit weniger als 4 Punkte bewertet wurden (dabei zählen Ergebnisse mit
0 Punkten im Gesamtergebnis doppelt), - wenn in keinem Prüfungsergebnis 0 Punkte erzielt wurden,
- wenn die Punktesumme aus den eingebrachten Ergebnissen…
a) …bei genau einem Gesamtergebnis mit weniger als 4 Punkten mindestens 130 Punkte* beträgt,
b) …bei genau zwei Gesamtergebnissen mit weniger als 4 Punkten mindestens 156 Punkte* beträgt.
* Werden für das allgemeine Abitur Leistungen in einer zweiten Fremdsprache eingebracht, die an der FOSBOS im Rahmen einer fortgeführten Fremdsprache in der Jahrgangsstufe 12 oder im Rahmen einer Ergänzungsprüfung erreicht wurden, so sind im Falle a) 140 Punkte erforderlich und im Falle b) 168 Punkte.
Bemerkung:
Werden die erforderlichen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nicht an der FOSBOS erworben, sondern an einer zuvor besuchten Schule (z. B. mindestens ausreichende Leistungen in einem mindestens vierjährigen vorrückungserheblichen Unterricht an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule), so erhalten diese Schüler:innen ein reguläres Zeugnis über die fachgebundene Hochschulreife sowie ein weiteres Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife, in dem nur das Gesamtergebnis der fachgebundenen Hochschulreife sowie der Nachweis über die zweite Fremdsprache enthalten sind. Die Note in der zweiten Fremdsprache fließt nicht in das Gesamtergebnis ein.
Abschlüsse und Studienberechtigungen
Fachabitur oder Abitur?
Bayernweit sind die Abschlussprüfungen einheitlich: Am Ende der Jahrgangsstufe 12 nehmen die Schüler:innen an der Fachabiturprüfung teil. Schüler:innen, die auf Grund ihrer Leistungen die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule besuchen dürfen, legen die Abiturprüfung für die Berufliche Oberschule ab.
Welche Studiengänge stehen dir mit einem Fachabitur mit ABU-Profil offen?
Mit dem Fachabitur kann jeder Studiengang an einer Fachhochschule (FH) in Deutschland studiert werden. Teilweise ist hierfür ein zusätzliches Praktikum erforderlich. Die Fachhochschule Weihenstephan (W) / Triesdorf (T) bietet für unsere Absolvent:innen z.B. folgende Studiengänge an:
- Agrartechnik (T)
- Agribusiness (W)
- Angewandte Informatik(W)
- Arboristik (W)
- Bio-Lebensmittel und Business (W)
- Biotechnologie (W)
- Brau- und Getränketechnologie (W)
- Ernährung und Versorgungsmanagement (T)
- Forstingenieurwesen (W)
- Gartenbau (W)
- Ingenieurwesen Wasserwirtschaft (T)
- Klimaneutrale Energiesysteme (T)
- Landschaftsarchitektur (W)
- Landschaftsbau und -management (W)
- Landwirtschaft (T, W)
- Lebensmittelmanagement (T)
- Lebensmitteltechnologie (W)
- Management erneuerbarer Energien (W)
- Umweltsicherung (T)
- Agrarmanagement (W)
- Biotechnologie/ Bioingenieurwesen (W)
- Business Management und Entrepreneurship Erneuerbare Energien (W)
- Climate Change Management (W)
- Farm Management (T)
- International Management of Forest Industries (W)
- International Master of Landscape Architecture (W)
- Internationaler Masterstudiengang Agrarmanagement (T)
- Lebensmittelqualität (W)
- Regionalmanagement (T)
- Tiergesundheitsmanagement (W)
- Umweltingenieurwesen (T)
Welche Studiengänge kannst du mit einem Abitur mit ABU-Profil ohne zweite Fremdsprache (= fachgebundene Hochschulreife) studieren?
An Universitäten in und auch außerhalb Bayerns (*) können Schüler:innen nach dem Abitur ohne zweite Fremdsprache folgende Studiengänge wählen:
- Agrar-, Forst-, Garten- und Landschaftsbauwissenschaften*
- Biologie*, Biochemie
- Biomedizin
- Brauwesen und Getränketechnologie
- Chemie, Chemieingenieurwesen
- Ernährungswissenschaft
- Geographie
- Geoökologie
- Ingenieurökologie
- Landnutzung
- Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung*
- Lebensmittelchemie
- Molekulare Biotechnologie
- Molekulare Medizin
- Molecular Science
- Ökologie
- Polymer- und Kolloidchemie
- Technologie und Biotechnologie der Lebensmittel
- Lehramt an Grund- und Hauptschulen
- Lehramt an Realschulen in einer Fächerverbindung mit Hauswirtschaftswissenschaft
- Lehramt an Realschulen oder an Gymnasien in der Fächerverbindung Biologie/Chemie
- Lehramt an beruflichen Schulen/Berufspädagogik in einer Fächerbindung mit Agrarwirtschaft oder Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft