FOS Gesundheit

Fachoberschule mit der Ausbildungsrichtung Gesundheit

Unterricht und Fächer

Fachpraktische Ausbildung

Abschlüsse und Studien­berechtigungen

Aufnahme­voraussetzungen

Probezeit, Zulassung und Bestehen

Mit uns gelangst du zum Fachabitur oder Abitur.

Ausbildungsrichtung Gesundheit:
Lernen fürs Leben.

Du interessierst dich für biologische und medizinische Inhalte sowie für psychologische Aspekte? Dann bist du in diesem Zweig genau richtig.

Hier lernst du nicht nur ausgewählte Aspekte der Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre, sondern erfährst auch Wichtiges über gesunde Ernährung, richtiges Bewegungsverhalten und die Vorbeugung von Krankheiten.
Im Fach Kommunikation/Interaktion analysiert man mit psychologischen Modellen das menschliche Verhalten und erwirbt Kompetenzen zur Kommunikationsfähigkeit.
Biologie und Chemie ergänzen den Profilbereich.

In zwei Jahren kannst du die Fachabiturprüfung bzw. in drei Jahren die Abiturprüfung ablegen – die zeitgemäße und zukunftsorientierte Grundlagenbildung an unserer Schule bereitet dich für eine Ausbildung oder ein späteres Studium im Gesundheitsbereich optimal vor.

Sieh dir hier die Stundentafel der FOS Gesundheit der 13. Klasse an. B FOS 13 GeWi Stundentafel
Erfahre hier alles über die Leistungserhebungen sowie die Halbjahresleistungen und deren Relevanz für die Fachabiturprüfung. B FOS 12 GeWi HJL
Erfahre hier alles über die Leistungserhebungen sowie die Halbjahresleistungen und deren Relevanz für die Abiturprüfung.

B FOS 13 GeWi HJL

Prüfungsfächer

Übrigens: Du darfst in allen
Prüfungen ein Rechtschreib­wörterbuch als Hilfsmittel verwenden.

Was dich im Fachabitur oder Abitur erwartet:

Deutsch

Deutsch

Schriftliche Prüfung:
FA: 240 Min
(3 Aufgabenformate zur Wahl)
A: 300 Min
(4 Aufgabenformate zur Wahl)

Gesundheits-
wissenschaften

Gesundheits-
wissenschaften

Schriftliche Prüfung:
FA/A: 180 Min
Weiteres Hilfsmittel FA/A: Taschenrechner

Mathematik

Mathematik

Schriftliche Prüfung:
FA/A: ohne Hilfsmittel 60 Min,
mit Hilfsmittel: 120 Min
Weitere Hilfsmittel:
Taschenrechner, Merkhilfe

Englisch

Englisch

Mündliche Prüfung:
20 Min bei 4 Prüflingen
Schriftliche Prüfung:
FA: 90 Min Reading,
60 Min Writing
A: 90 Min Reading,
90 Min Writing
Weiteres Hilfsmittel:
Einsprachiges Wörterbuch

Fachpraktische Ausbildung

Für alle Schülerinnen bzw. Schüler der 11. Klasse.

Aufnahme­voraus­setzungen

Du möchtest dich darüber informieren, ob du die Voraussetzungen mitbringst, um unsere Schule zu besuchen?

Schaubild Vorklasse

Eine der drei Voraussetzungen muss erfüllt werden:

  • Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (wenn eine dieser Noten nicht vorliegt: Eignungsprüfung) oder
  • Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
  • erfolgreicher Besuch der Vorklasse der Fachoberschule (im Jahreszeugnis der Vorklasse in allen Fächern mindestens 4 Punkte oder maximal in einem Fach 1-3 Punkte, die mit mindestens 7 Punkten in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden; dabei können Prüfungsfächer nur mit Prüfungsfächern ausgeglichen werden) 

Du hast den M-Zweig an der Mittelschule oder die Wirtschaftsschule besucht und möchtest dich gut auf die 11. Klasse vorbereiten? Dann besuche die Vorklasse! Hier findest du die Voraussetzungen, ob du in die Vorklasse eintreten kannst:

  • Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik oder
  • Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt unter 3,5: Pädagogisches Gutachten der Schule, an der du die 10. Klasse besucht hast, über die Eignung für die Fachoberschule muss vorliegen und in einem Beratungsgespräch an unserer Schule wird geklärt, welcher Bildungsweg am besten passt.

Probezeit

Die Probezeit gibt dir eine Rückmeldung, ob dein derzeit gewählter Weg in die Oberstufe für dich der richtige ist.

Probezeit

Am 15. Dezember endet die Probezeit der Vorklasse.

Die Probezeit für die Jahrgangsstufe 11 dauert bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres.

Wenn du die Probezeit in der Jahrgangsstufe 11 nicht bestanden hast, kannst du unmittelbar im Anschluss auf Empfehlung der Klassenkonferenz in die Vorklasse aufgenommen werden, soweit dort noch Kapazitäten frei sind.

Falls du beim Besuch der Vorklasse am Schuljahresende in allen Fächern mindestens die Note 3 erzielt hast, unterliegst du in der Jahrgangsstufe 11 nur noch in der fachpraktischen Ausbildung einer Probezeit.

Hier gelangst du zum “Probezeit-bestanden-Rechner” für die 11. Jahrgangsstufe FOS (ohne Gewähr).

Du unterliegst in der 12. Jahrgangsstufe in der FOS keiner Probezeit, außer du setzt deinen Schulbesuch der 11. Jahrgangsstufe nicht unmittelbar fort. Für diesen Fall eines Wiedereintritts endet die Probezeit am 15. Dezember.

Du unterliegst in der 13. Jahrgangsstufe in der FOS keiner Probezeit, außer du setzt deinen Schulbesuch nach der 12. Jahrgangsstufe nicht unmittelbar fort. Für diesen Fall eines Wiedereintritts endet die Probezeit am 15. Dezember.

Zulassung und Bestehen

Bevor du deine Abschlussprüfungen ablegst, ist für dich mit Sicherheit Folgendes entscheidend:
Unter welchen Voraussetzungen werde ich zur Prüfung zugelassen und mit welchen Ergebnissen habe ich diese bestanden?

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Zulassung (aus § 31 FOBOSO „Teilnahme an der Abschlussprüfung“)

Vor Beginn der Fachabiturprüfung werden die Halbjahresergebnisse des laufenden Schulhalbjahres festgesetzt.

Eine Teilnahme an der Fachabiturprüfung ist ausgeschlossen,

  1. wenn auf Grund der Leistungsbewertung nach § 19 Abs. 4 FOBOSO (Wird ohne ausreichende Entschuldigung ein angekündigter Leistungsnachweis versäumt, eine Leistung verweigert …, werden 0 Punkte erteilt) ein Halbjahresergebnis mit 0 Punkten vorliegt,
  2. auf Grund der bisher erbrachten Leistungen der angestrebte Schulabschluss nicht mehr erreicht werden kann oder
  3. wenn mehr als 5 Unterrichtstage im jeweiligen Schuljahr ohne ausreichende Entschuldigung versäumt wurden.

Bei einem Ausschluss von der Prüfung gilt diese als abgelegt und nicht bestanden.

Bestehen (aus §35 FOBOSO „Festsetzung des Prüfungs- und Abschlussergebnisses“)

Die Punktzahl des Prüfungsergebnisses eines Fachs ergibt sich aus dem Durchschnitt der zweifachen Punktzahl der schriftlichen Prüfung und der einfachen Punktzahl der mündlichen Prüfung. Das Ergebnis wird gemäß §19 Abs. 6 FOBOSO gerundet.

Für jedes Fach (an der FOS einschließlich der fachpraktischen Ausbildung) wird ein Gesamtergebnis gebildet, indem die Punktzahlen der eingebrachten Ergebnisse aus dem jeweiligen Fach zu einem Durchschnittswert verrechnet werden. Dabei zählen die eingebrachten Halbjahresleistungen jeweils einfach. Grundsätzlich zählen an der FOS die Prüfungsergebnisse dreifach. Dem sich daraus ergebenden Punktwert wird eine Note zugeordnet.

Die Fachabiturprüfung ist bestanden,

  1. Wenn höchstens zwei Prüfungsergebnisse und höchstens zwei Gesamtergebnisse mit weniger als 4 Punkten erzielt wurden (dabei zählen Ergebnisse mit 0 Punkten doppelt) und
  2. die Punktesumme aus den eingebrachten Ergebnissen…

a) …bei genau einem Gesamtergebnis mit weniger als 4 Punkten: an der Fachoberschule mindestens 200 Punkte beträgt.

b) …bei zwei Gesamtergebnissen mit weniger als 4 Punkten: an der Fachoberschule mindestens 240 Punkte beträgt.

Liegen in einem Fach keine hinreichenden Leistungsnachweise vor, ohne dass dies die Schülerin oder der Schüler zu vertreten hätte, bleibt das Fach unberücksichtigt. Dies kann an der Fachoberschule im Einzelfall dazu führen, dass die Zulassung zur Fachabiturprüfung nicht möglich und somit die Jahrgangsstufe nicht bestanden ist.

Generell kann in die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule nur vorrücken, wer die Fachhochschulreife mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser erworben hat.

Zulassung (nach § 31 FOBOSO „Teilnahme an der Abschlussprüfung“)

Vor Beginn der Abiturprüfung werden die Halbjahresergebnisse des laufenden Schulhalbjahres festgesetzt.

Eine Teilnahme an der Abiturprüfung ist ausgeschlossen,

  1. wenn auf Grund der Leistungsbewertung nach § 19 Abs. 4 FOBOSO (Wird ohne ausreichende Entschuldigung ein angekündigter Leistungsnachweis versäumt, eine Leistung verweigert …, werden 0 Punkte erteilt) ein Halbjahresergebnis mit 0 Punkten vorliegt,
  2. wenn das Seminar mit 0 Punkten bewertet wurde,
  3. wenn auf Grund der bisher erbrachten Leistungen der angestrebte Schulabschluss nicht mehr erreicht werden kann oder
  4. wenn mehr als 5 Unterrichtstage im jeweiligen Schuljahr ohne ausreichende Entschuldigung versäumt wurden.

Bei einem Ausschluss von der Prüfung gilt diese als abgelegt und nicht bestanden.

Bestehen (nach §35 FOBOSO „Festsetzung des Prüfungs- und Abschlussergebnisses“)

Die Punktzahl des Prüfungsergebnisses eines Fachs ergibt sich aus dem Durchschnitt der zweifachen Punktzahl der schriftlichen Prüfung und der einfachen Punktzahl der mündlichen Prüfung. Das Ergebnis wird gemäß §19 Abs. 6 FOBOSO gerundet.

Für jedes Fach wird ein Gesamtergebnis gebildet, indem die Punktzahlen der eingebrachten Ergebnisse aus dem jeweiligen Fach zu einem Durchschnittswert verrechnet werden. Dabei zählen die eingebrachten Halbjahresleistungen jeweils einfach. Die Prüfungsergebnisse zählen beim Abitur zweifach. Dem sich daraus ergebenden Punktwert wird eine Note zugeordnet.

Die Abiturprüfung (fachgebundenes Abitur oder auch allgemeines Abitur) ist bestanden,

  1. wenn höchstens zwei Prüfungsergebnisse und höchstens zwei Gesamtergebnisse der einbringungsfähigen Fächer mit weniger als 4 Punkte bewertet wurden (dabei zählen Ergebnisse mit
    0 Punkten im Gesamtergebnis doppelt),
  2. wenn in keinem Prüfungsergebnis 0 Punkte erzielt wurden,
  3. wenn die Punktesumme aus den eingebrachten Ergebnissen…

a) …bei genau einem Gesamtergebnis mit weniger als 4 Punkten mindestens 130 Punkte* beträgt,

b) …bei genau zwei Gesamtergebnissen mit weniger als 4 Punkten mindestens 156 Punkte* beträgt.

* Werden für das allgemeine Abitur Leistungen in einer zweiten Fremdsprache eingebracht, die an der FOSBOS im Rahmen einer fortgeführten Fremdsprache in der Jahrgangsstufe 12 oder im Rahmen einer Ergänzungsprüfung erreicht wurden, so sind im Falle a) 140 Punkte erforderlich und im Falle b) 168 Punkte.

Bemerkung:
Werden die erforderlichen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nicht an der FOSBOS erworben, sondern an einer zuvor besuchten Schule (z. B. mindestens ausreichende Leistungen in einem mindestens vierjährigen vorrückungserheblichen Unterricht an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule), so erhalten diese Schüler:innen ein reguläres Zeugnis über die fachgebundene Hochschulreife sowie ein weiteres Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife, in dem nur das Gesamtergebnis der fachgebundenen Hochschulreife sowie der Nachweis über die zweite Fremdsprache enthalten sind. Die Note in der zweiten Fremdsprache fließt nicht in das Gesamtergebnis ein.

HINWEIS: Die hier vorliegenden Texte und Informationen sind lediglich Hilfestellungen. Rechtsverbindliche Informationen findest du hier:

Abschlüsse und Studienberechtigungen

Fachabitur oder Abitur?

Bayernweit sind die Abschlussprüfungen einheitlich: Am Ende der Jahrgangsstufe 12 nehmen die Schülerinnen bzw. Schüler an der Fachabiturprüfung teil. Schülerinnen bzw. Schüler, die auf Grund ihrer Leistungen die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule besuchen dürfen, legen die Abiturprüfung für die Berufliche Oberschule ab.

Welche Studiengänge stehen dir mit einem Fachabitur mit der Ausbildungsrichtung Gesundheit offen?

Mit dem Fachabitur kann jeder Studiengang an einer Fachhochschule (FH) in Deutschland studiert werden. Teilweise ist hierfür ein zusätzliches Praktikum erforderlich. Deutschlandweit bieten sich für unsere Absolventinnen bzw. Absolventen derzeit folgende Studiengänge an:

  • Ergotherapie
  • Ernährung
  • Gerontologie
  • Gesundheitsförderung
  • Gesundheitsmanagement
  • Gesundheitsökonomie
  • Gesundheitspsychologie
  • Gesundheitstourismus
  • Gesundheits- und Sozialmanagement
  • Gesundheitswissenschaften
  • Hebammenkunde
  • Logopädie
  • Medizinische Informatik
  • Medizinpädagogik
  • Medizintechnik
  • Osteopathie
  • Pflege
  • Physician Assistance
  • Physiotherapie
  • Prävention & Rehabilitation
  • Public Health
  • Rettungswesen

Es soll doch kein Studium aus dem Bereich Gesundheit werden?

Da mit dem Fachabitur eine allgemeine Fachhochschulreife verliehen wird, darfst du darüber hinaus grundsätzlich jeden Studiengang an einer (Fach-)Hochschule studieren. Bei anderen Studiengängen fordern die Hochschulen allerdings häufig ein zum Studiengang passendes sechswöchiges Praktikum.

Welche Studiengänge kannst du mit einem Abitur mit der Ausbildungsrichtung Gesundheit ohne zweite Fremdsprache (= fachgebundene Hochschulreife) studieren?

An Universitäten in und auch außerhalb Bayerns können Schüler:innen nach dem Abitur ohne zweite Fremdsprache folgende Studiengänge wählen:

  • Ergotherapie
  • Ernährung
  • Gerontologie
  • Gesundheitsförderung
  • Gesundheitsmanagement
  • Gesundheitsökonomie
  • Gesundheitspsychologie
  • Gesundheitstourismus
  • Gesundheits- und Sozialmanagement
  • Gesundheitswissenschaften
  • Hebammenkunde
  • Logopädie
  • Medizinische Informatik
  • Medizinpädagogik
  • Medizintechnik
  • Osteopathie
  • Pflege
  • Physician Assistance
  • Physiotherapie
  • Prävention & Rehabilitation
  • Public Health
  • Rettungswesen

Welche Studiengänge stehen dir mit einem Abitur mit der Ausbildungsrichtung Gesundheit mit zweiter Fremdsprache (= allgemeine Hochschulreife) offen?

Wer entsprechende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweist, unterliegt keinen Einschränkungen bei der Studienwahl und kann grundsätzlich jeden Studiengang an Universitäten oder Hochschulen wählen. Derzeit erreichen rund 75% unserer Schüler:innen in den 13. Klassen diesen Abschluss. In Schönbrunn entscheiden sich die Schüler zwischen Latein, Französisch oder Spanisch als zweite Fremdsprache.

Weitere Informationen rund ums Studium

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Suche bundesweit nach einem Studienplatz oder informiere dich über einzelne (Fach)Hochschulen und Universitäten in deiner Nähe:

Wahlpflicht­fächer

Informiere dich über unsere Wahlpflichtfächer.

Wahlfächer

Lerne unsere Wahlfächer kennen.

Seminarfach

Für alle Schülerinnen bzw. Schüler der 13. Klasse.

Fachreferat

Für alle Schülerinnen bzw. Schüler der 12. Klasse.

Anmeldung

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Warum zu uns?

Was uns besonders macht.

Digitale Infostunde für den Erzieherberuf

Wir informieren Sie am Dienstag, den 10.12.2024 von 18:00 – 19:00 Uhr online über alle wichtigen Details zu unserer Fachakademie (Zugangsvoraussetzungen; Ausbildungsverlauf, Finanzierung; …). Weitere Infos finden Sie unter „Aktuelles“.

Berufliche Schulen Schönbrunn
Am Lurzenhof 5, 84036 Landshut, Tel. 0871 9523-600 (-602, -603)
Internet: www.bs-schoenbrunn.de

Erreichbarkeit des Sekretariats während der Herbstferien

Mo. – Do. 28. – 31.10.2024  von 08:00 bis 11:30 Uhr
Fr. 01.11.2024 geschlossen

Berufliche Schulen Schönbrunn
Am Lurzenhof 5, 84036 Landshut, Tel. 0871 9523-600 (-602, -603)
Internet: www.bs-schoenbrunn.de