-->
header big photo

Anmeldung

Informationen zur Anmeldung

Eine Aufnahme erfolgt mit erfolgreichem Hauptschulabschluss. Das Zeugnis über den Qualifizierenden Hauptschulabschluss ist erwünscht, aber nicht Voraussetzung.

Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern schriftlich oder persönlich im Februar nach dem Zwischenzeugnistermin der Haupt- bzw. Mittelschule.

Legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Anmeldeblatt der Schule
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • 2 Passbilder (auf Rückseite mit Namen beschriftet)
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • aktuelles Zwischenzeugnis bzw. Abschlusszeugnis
  • Ärztliche Bescheinigung, nicht älter als drei Monate, mit dem Vermerk „Geeignet für einen sozialpädagogischen Beruf“
  • Einverständniserklärungen
  • Bitte beachten: Bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch ist die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses erforderlich.

Im Juli reichen Sie nach:

  • Schulabschlusszeugnis

Wichtiger Hinweis: Im Falle des Rücktritts von der Anmeldung bitten wir um umgehende Benachrichtigung. Falls bis spätestens 15. August keine Abmeldung erfolgt oder die Schülerin / der Schüler nicht antritt, fällt eine Versäumnisgebühr in Höhe von 5,00 Euro an.

Öffnungszeiten des Sekretariats

finden Sie hier.

Kosten

Schulgeld wird nicht erhoben. Für Materialverbrauch im fachpraktischen Unterricht, Kopiergeld und die Haftpflichtversicherung erheben wir eine jährliche Kostenbeteiligung von € 120,00 in der 10. Klasse bzw. € 90,00 in der 11. Klasse. Für Bewerber der 10. Klasse ist der Betrag nach der Zusage im Voraus zu überweisen.

Schulweg-Kostenfreiheit

In der 10. Jahrgangsstufe werden die Fahrtkosten in der Regel auf Antrag erstattet. Im Zweifelsfall und bei Fragen zur Fahrtkostenübernahme wenden Sie sich bitte vor der Schulanmeldung im Februar an die zuständige Stelle für die Schülerbeförderung (z. B. Landratsamt Dingolfing, Landratsamt Kelheim).

Ausbildungsförderung

Sie können Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen, auch wenn Sie bei den Eltern wohnen.

Beachtenwerte Hygienevorschriften während der Ausbildung

An der Berufsfachschule für Kinderpflege  Landshut gelten für den fachpraktischen Unterricht in der Küche verbindliche Hygienevorschriften, welche unter anderem auch Hände und Unterarme bzw. das Tragen von Piercing einschließen.

  • Künstliche Fingernägel sind nicht erlaubt.
  • Das Tragen von Freundschaftsbändern bzw. Festivalbändern ist nicht erlaubt.
  • Piercing im Gesichtsbereich ist nicht erlaubt.

___________________________________________________________________

 



Aktuelle Termine:
mehr...