Im Fach Sozialkunde erfahren die Schüler/Innen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer notfalls ihre Rechte auch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen können.
Um dieses Thema zu vertiefen, nahm die Klasse 10bBGJ L am 13.12.2012 an einer Gerichtsverhandlung im Arbeitsgericht Landshut teil.
Bei mehreren Güteterminen unter Vorsitz eines Richters wurde den Schülern klar, dass man sich sowohl als Arbeitgeber, als auch als Arbeitnehmer an geltende Vorschriften des Arbeitsrechts halten muss. Vor allem dürfen Kündigungen vom Arbeitgeber nicht willkürlich ausgesprochen werden.
In allen Fällen, die während unseres Gerichtsbesuches behandelt wurden, einigten sich Kläger und Beklagter mit Hilfe des Richters beim Gütetermin.
R. Sagmeister