Eine Aufnahme erfolgt mit erfolgreichem Hauptschulabschluss. Das Zeugnis über den Qualifizierenden Hauptschulabschluss ist erwünscht, aber nicht Voraussetzung.
Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern schriftlich oder persönlich im Februar nach dem Zwischenzeugnistermin der Haupt- bzw. Mittelschule.
Legen Sie folgende Unterlagen vor:
Im Juli reichen Sie nach:
Wichtiger Hinweis: Im Falle des Rücktritts von der Anmeldung bitten wir um umgehende Benachrichtigung. Falls bis spätestens 15. August keine Abmeldung erfolgt oder die Schülerin / der Schüler nicht antritt, fällt eine Versäumnisgebühr in Höhe von 5,00 Euro an.
finden Sie hier.
Schulgeld wird nicht erhoben. Für Materialverbrauch im fachpraktischen Unterricht, Kopiergeld und die Haftpflichtversicherung erheben wir eine jährliche Kostenbeteiligung von € 120,00 in der 10. Klasse bzw. € 90,00 in der 11. Klasse. Für Bewerber der 10. Klasse ist der Betrag nach der Zusage im Voraus zu überweisen.
In der 10. Jahrgangsstufe werden die Fahrtkosten in der Regel auf Antrag erstattet. Im Zweifelsfall und bei Fragen zur Fahrtkostenübernahme wenden Sie sich bitte vor der Schulanmeldung im Februar an die zuständige Stelle für die Schülerbeförderung (z. B. Landratsamt Dingolfing, Landratsamt Kelheim).
Sie können Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen, auch wenn Sie bei den Eltern wohnen.
An der Berufsfachschule für Kinderpflege Landshut gelten für den fachpraktischen Unterricht in der Küche verbindliche Hygienevorschriften, welche unter anderem auch Hände und Unterarme bzw. das Tragen von Piercing einschließen.
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