Am Ende der Jahrgangsstufe 13 nehmen alle Schüler an einer bayernweit einheitlichen Abiturprüfung für die Berufliche Oberschule teil. Am Ende der Jahrgangsstufe 12 dürfen die Schüler der Berufsoberschule freiwillig an der Fachabiturprüfung teilnehmen.
Es finden vier schriftliche Prüfungen und eine mündliche Gruppenprüfung statt. In den Fächern Deutsch und Englisch ist diese Prüfung für alle Ausbildungsrichtungen identisch. Mit Ausnahme der Ausbildungsrichtung Technik gilt dies auch für das Fach Mathematik. Im vierten Prüfungsfach, dem wichtigsten Profilfach, unterscheiden sich die Ausbildungsrichtungen. In der Ausbildungsrichtung Agrarwirschaft, Bio- und Umwelttechnologie ist das vierte Prüfungsfach die Biologie. In der Ausbildungsrichtung Sozialwesen ist es das Fach Pädagogik/Psychologie.
Fächer |
Zeit |
Deutsch |
240 Minuten |
Englisch |
150 Minuten (schriftliche Prüfung) 25 Minuten (mündliche Gruppenprüfung) |
Mathematik |
180 Minuten |
Biologie |
180 Minuten |
Pädagogik/Psychologie |
180 Minuten |
Fächer |
Zeit |
Deutsch |
300 Minuten |
Englisch |
165 Minuten (schriftliche Prüfung) 25 Minuten (mündliche Gruppenprüfung) |
Mathematik |
180 Minuten |
Biologie |
180 Minuten |
Pädagogik/Psychologie |
180 Minuten |
Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache |
120 Minuten (schriftliche Prüfung) 20 Minuten (mündliche Prüfung) |
finden Sie hier.
Wegen der Beachtung von Copyright-Bestimmungen bei Texten aus Büchern und sonstigen Publikationen können Prüfungsaufgaben im Internet nur eingeschränkt angeboten werden. Eine Auswahl zurückliegender Prüfungen finden Sie hier.
Abschlussprüfungsaufgaben mit Lösungen sind im Buchhandel erhältlich.
In der Schulordnung für die Berufliche Oberstufe (FOBOSO) ist der gesetzliche Rahmen für die Zulassungsvoraussetzungen, die Durchführung sowie die Bewertung der Prüfungen geregelt.
Das Kultusministerium bietet Merkblätter für andere Bewerber, die sich an einer Schule für die Teilnahme an der Abiturprüfung oder der Fachabiturprüfung bewerben möchten.
Rechtsgrundlage für eine externe Prüfungsteilnahme finden Sie in den § 74 bis 77 der Schulordnung.
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