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Abschluss / Prüfungen

Fachabitur oder Abitur

Am Ende der Jahrgangsstufe 13 nehmen alle Schüler an einer bayernweit einheitlichen Abiturprüfung für die Berufliche Oberschule teil. Am Ende der Jahrgangsstufe 12 dürfen die Schüler der Berufsoberschule freiwillig an der Fachabiturprüfung teilnehmen.

Es finden vier schriftliche Prüfungen und eine mündliche Gruppenprüfung statt. In den Fächern Deutsch und Englisch ist diese Prüfung für alle Ausbildungsrichtungen identisch. Mit Ausnahme der Ausbildungsrichtung Technik gilt dies auch für das Fach Mathematik. Im vierten Prüfungsfach, dem wichtigsten Profilfach, unterscheiden sich die Ausbildungsrichtungen. In der Ausbildungsrichtung Agrarwirschaft, Bio- und Umwelttechnologie ist das vierte Prüfungsfach die Biologie. In der Ausbildungsrichtung Sozialwesen ist es das Fach Pädagogik/Psychologie.

Prüfungsfächer und Prüfungsdauer

Fachabiturprüfungen

Fächer

Zeit

Deutsch

240 Minuten

Englisch

150 Minuten (schriftliche Prüfung)

25 Minuten (mündliche Gruppenprüfung)

Mathematik

180 Minuten

Biologie

180 Minuten

Pädagogik/Psychologie

180 Minuten

Abiturprüfungen

Fächer

Zeit

Deutsch

300 Minuten

Englisch

165 Minuten (schriftliche Prüfung)

25 Minuten (mündliche Gruppenprüfung)

Mathematik

180 Minuten

Biologie

180 Minuten

Pädagogik/Psychologie

180 Minuten

Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache

120 Minuten (schriftliche Prüfung)

20 Minuten (mündliche Prüfung)

Prüfungstermine

finden Sie hier.

Prüfungsaufgaben

Wegen der Beachtung von Copyright-Bestimmungen bei Texten aus Büchern und sonstigen Publikationen können Prüfungsaufgaben im Internet nur eingeschränkt angeboten werden. Eine Auswahl zurückliegender Prüfungen finden Sie hier.

Abschlussprüfungsaufgaben mit Lösungen sind im Buchhandel erhältlich.

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Prüfungen

In der Schulordnung für die Berufliche Oberstufe (FOBOSO) ist der gesetzliche Rahmen für die Zulassungsvoraussetzungen, die Durchführung sowie die Bewertung der Prüfungen geregelt.

Externe Prüfungsteilnehmer (Prüfungsteilnahme für andere Bewerber)

Das Kultusministerium bietet Merkblätter für andere Bewerber, die sich an einer Schule für die Teilnahme an der Abiturprüfung oder der Fachabiturprüfung bewerben möchten.

Rechtsgrundlage für eine externe Prüfungsteilnahme finden Sie in den § 74 bis 77 der Schulordnung.

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Weitere Informationen (externe Links):

FOS-BOS-Netz (Schulrecht)



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