Abschluss
Bei erfolgreichem Abschluss am Ende der zweijährigen Ausbildungszeit wird die Berufsbezeichnung "staatlich geprüfte Kinderpflegerin" bzw. "staatlich geprüfter Kinderpfleger" verliehen.
Mittlerer Schulabschluss
Den mittleren Schulabschluss an der BFS erreichen Sie
- mit einer Gesamtnote von mindestens 3,0 im Abschlusszeugnis
und
- mindestens ausreichenden Englischkenntnissen (z.B. im Hauptschulabschluss oder im Pflichtunterricht an der BFS).
Der mittlere Schulabschluss eröffnet Chancen, wie z. B.
- Einstieg in die Laufbahn des mittleren Dienstes beim Staat
- Einstieg in Berufe, die einen mittleren Schulabschluss fordern
- Beginn einer Ausbildung im Pflegebereich
- Eintritt in die BOS-Vorklasse und Besuch der Berufsoberschule
- Ausbildung zur Erzieherin an einer Fachakademie für Sozialpädagogik
- Besuch der Berufsoberschule
- Besuch eines Kollegs